Rechtsanwalt Müller & Kollegen

Montag - Freitag:
08:30-13:00 und 14:00-17:00
Mittwoch & Freitag:
Nachmittag geschlossen

Am Kümmerling 11-13
55294 Bodenheim


Tel: 06135 707408
Fax: 06135 707409
E-Mail: kanzlei@ra-mueller-kollegen.de

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Guter Rat ist nicht teuer

 

Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dazugehörigem Vergütungsverzeichnis gesetzlich geregelt. Sie sind für alle Anwälte gleich und der Höhe nach abhängig vom Gegenstandswert der Rechtssache.

Folgt der zunächst außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts eine gerichtliche Tätigkeit, so wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die später entstehende Verfahrensgebühr angerechnet.

Wenn es nur um eine allgemeine Erstberatung geht, beträgt die Gebühr nach den gesetzlichen Vorgaben, unabhängig vom Gegenstandswert maximal 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese fast immer die gesamten Kosten des Verfahrens. Gerne setzen wir uns mit Ihrem Versicherungspartner in Verbindung und klären die Kostenübernahme.

In bestimmten Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, die Verfahrenskosten über Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch staatliche Hilfe finanziert zu bekommen.

Wir informieren Sie gerne über das genaue Kostenrisiko und die konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall.