Verkehrsstrafrecht
Im verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren vertreten wir unseren Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Dabei kommt Ihnen die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt André Müller als Anwalt für Verkehrsrecht besonders zugute.
Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern für weniger gravierende Verkehrsverstöße geahndet. Im Wesentlichen wird hier unterschieden zwischen den Verkehrsverstößen im ruhen Verkehr und im fließenden Verkehr.
Den größten Teil der Verstöße im ruhenden Verkehr bilden in der Praxis die Park- und Haltverstöße. Diese werden meist nur mit Verwarnungsgeldern belegt und haben keine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister zur Folge.
Häufig erscheint es aber zumindest aus rechtlichen Erwägungen heraus angebracht, auch gegen Verwarnungsgeldbescheide mit geringer Bußgeldandrohung Einspruch einzulegen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ergangen sind, bei dem die zivilrechtliche Haftungsfrage noch nicht geklärt ist. Sonst kann es sich sehr nachteilig auswirken, wenn man einen Bußgeldbescheid rechtskräftig werden lasst, der der gegnerische Haftpflichtversicherer dies als Schuldeingeständnis ansehen kann.
Die Rechtsfolgen der Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr sind zumeist in der Bußgeldkatalogverordnung geregelt, haben die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge und können die Verhängung von Fahrverboten nach sich ziehen. Im fließenden Verkehr beschäftigen uns meistens….
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Park- und Halteverbotsverstöße
Gegen Bußgeldbescheide, die neben einer empfindlichen Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot androhen, raten wir bereits aufgrund der Schwere des Vorwurfs, durch einen Rechtsanwalt Einspruch einlegen zu lassen. Bedenken sie, dass ein rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheid im Wiederholungsfall eine Erhöhung des Bußgelds wegen der Voreintragung bedeuten und sogar ein Fahrverbot auslösen kann.