Mahn- und Inkassowesen
Hier erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Inkassoverfahrens vom ersten anwaltlichen Schreiben über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.
Für einen Erstkontakt melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Um schnellstmöglich die anwaltliche Mahnung versenden zu können, übersenden Sie uns sämtliche benötigte Unterlagen per E-Mail, Fax oder per Post.
Nach Prüfung der Unterlagen senden wir umgehend ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner, in welchem er zur unverzüglichen Begleichung der Forderung mit dem nötigen Nachdruck aufgefordert wird.
Erfolgt keine Zahlung daraufhin, so leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Es wird zunächst ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht. Dieser berücksichtigt Ihre Forderung, Zinsen sowie Nebenforderungen, wie unter anderem die Kosten unserer Beauftragung. Den Mahnbescheid beantragen wir ohne Zeitverzögerung elektronisch. Nach Stellung des Antrages wird der Mahnbescheid dem Schuldner durch das Mahngericht zugestellt. Dieser kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragen wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides.
Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, geht das Verfahren auf Antrag in das streitige gerichtliche Verfahren über, wo wir die Klage dann kurzfristig begründen werden, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden. Das gerichtliche Verfahren endet durch Urteil, welches dann Grundlage der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ist.