Mietrecht
Wir vertreten Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Standardmietverträge, meist zusammen erarbeitet von Mieterbund und Haus und Grund, sind in vielen Bereichen, wie etwa den starren Renovierungsfristen, vom BGH für unwirksam erklärt worden. Dies zeigt, dass bereits bei Ausarbeitung eines individuellen Mietvertrages, oder Anpassung eines Formularmietvertrages auf die individuellen Belange, anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller & Kollegen in Bodenheim beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen vom rechtswirksamen Abschluss des Mietvertrages bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Zu unserem anwaltlichen Tätigkeitsfeld gehört auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei Streitigkeiten während eines laufenden Mietverhältnisses. Hier geht es sehr oft um Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache und die Frage, von wem ein Mangel zu vertreten ist. Selbst Mängel, die von Dritten (Mitmietern, Hausnachbarn, Bauarbeiter etc.) verursacht werden und auf die der Vermieter keinen unmittelbaren Einfluss hat und sie daher ggf. auch nicht selbst abstellen kann, berechtigen zur Minderung. Die Höhe der Mietminderung hängt immer von den jeweiligen Beeinträchtigungen ab. Grundsätzlich gilt hier, je stärker der Mangel, desto mehr kann die Miete gekürzt werden.
Erkundigen Sie sich als Mieter vor einer Mietminderung bei einem Rechtsanwalt. Für Vermieter gilt nichts anderes, fragen Sie vor dem Anerkenntnis einer Mietminderung einen Rechtsanwalt.
Während des Mietverhältnisses sind die Nebenkostenabrechnung und Heizkosten-abrechnung auch immer wieder ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe kann sich auch hier lohnen.
Für Vermieter ist die Erstellung einer formal wirksamen Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung der Vorgaben nach der Rechtsprechung des BGH und vor allem die Einhaltung der Abrechnungsvorlagefrist besonders wichtig.
Für Mieter ist die inhaltliche Prüfung der Kostenansätze, die korrekte Berücksichtigung der Verteilerschlüssel und die Prüfung auf Umlagefähigkeit der in der Abrechnung enthaltenen Betriebskosten von Bedeutung.
Sowohl während, zumeist aber bei Beendigung des Mietverhältnisses ist ein häufiger Streitpunkt die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungen dienen der Erneuerung der Wohnung durch Beseitigung der Abnutzungserscheinungen, die beim normalen Wohngebrauch im Laufe der Jahre entstehen. Grundsätzlich hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Im Mietvertrag wird diese Verpflichtung jedoch regelmäßig auf den Mieter abgewälzt. Wir beraten und vertreten auch in diesem Bereich etwa zur Frage der Wirksamkeit der Renovierungsklausel und den daraus entstehenden Pflichten. Liegt eine unwirksame Renovierungsklausel vor, so kann der Mieter, der vertrauend auf die Wirksamkeit dieser Klausel renoviert hat, einen bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch haben. Der Vermieter muss dann den Wert der ihm ersparten Aufwendungen für die Renovierung herausgeben.
Unsere anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die vorstehenden Teilaspekte, sondern deckt das gesamte Mietrecht von Beginn bis Beendigung ab, insbesondere folgende Themen:
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