Erbrecht
In Erbfällen ist Gegenstand unserer Tätigkeit die umfängliche Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten. Nach dem Erbfall geht es regelmäßig um die Erbfolge, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche. Dabei helfen wir durch anwaltliche Unterstützung bei folgenden Aspekten:
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Ziel ist es, für den Mandanten unter Berücksichtigung der individuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkte eine auf den Einzelfall abgestimmte, optimale Lösung zu erreichen, ohne bei Übertragung etwa des Familienvermögens zu Lebzeiten die wirtschaftliche oder finanzielle Position des Verfügenden zu beeinträchtigen. Wir beraten und vertreten deshalb unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von erbrechtlichen Regelungen jeder Art.
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