Rechtsanwalt Müller & Kollegen

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Urheberrecht


Ihre Werke werden massenhaft im Internet kopiert, ohne dass Sie eine Vergütung erhalten oder nur gefragt werden?

Sie werden durch eine Abmahnung mit Zahlungspflicht wegen eines illegalen downloads in Anspruch genommen und wissen nicht warum?

Oder Sie fragen sich, ob man privat Musik aus dem Internet herunterladen darf oder ob man auf fremde Websites verlinken darf oder was Lizenzen sind?

Das Urheberrecht ist traditionell das Recht der Künstler. Dies gilt heute nicht mehr ganz uneingeschränkt. Urheberrechtlich relevant sind unter anderem auch die Erstellung von Software, die Herstellung einfacher Fotos, Websites und Datenbanken. Hinzu kommt, dass neue Nutzungsarten entwickelt werden (DVD, Online-Übermittlung, ASP, etc.), die neue Regelungen von Lizenzen erforderlich machen. Hierdurch erlebt das Urheberrecht eine Renaissance, die vielen gar nicht bewusst ist. Dabei wird vielfach verkannt, dass das Urheberrecht kraft Gesetz, d. h. ohne Anmeldung in ein Register oder besondere Kennzeichnung, entsteht.

In der Folge wird häufig die Bedeutung des Urheberrechts gerade im Rahmen der neuen Urheberrechte verkannt oder eine Regelung diesbezüglich vergessen. Gleichzeitig befindet sich die Rechtsprechung, aber auch die Gesetzgebung, im ständigen Fluss.

Wir analysieren für Sie die Rechtslage und beraten und begleiten Sie gerne bei jedem urheberrechtlichen Problem und Projekt, insbesondere urhebervertragsrechtlicher Art.

Lizenzverträge zählen dabei ebenso zum Repertoire wie die Durchsetzung oder Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche.